Schul- und Gebührensatzung
des
Dietrich-Bonhoeffer-Bildungscampus (DBBC)
Stand: 01.08.2018

Präambel:
Der Dietrich-Bonhoeffer-Bildungscampus (DBBC) beheimatet drei räumlich und organisatorisch getrennte und dennoch eng zusammenarbeitende Schultypen mit unterschiedlichen
Schwerpunkten, Altersstrukturen und Abschlüssen ihren Platz: Neben der Mittelschule sind
dies eine Real- und eine Fachoberschule. Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen erleichtert eine dem bayerischen Schulsystem entsprechende passgenaue Durchlässigkeit der
Schularten für alle Schüler/innen. Bei einem Wechsel muss das gewohnte Lern- und Lebensumfeld nicht verlassen werden.
Der mit Bedacht gewählte Name „Dietrich-Bonhoeffer-Bildungscampus“ spiegelt das zu
Grunde liegende christliche Werteverständnis wider. Die gesellschaftlichen Herausforderungen an ein modernes, christliches Selbstverständnis schließen interkulturelle wie auch interreligiöse Begegnungen ebenso mit ein wie eine aktive Teilnahme an gesellschaftlichen Diskursen und einen auf gegenseitiger Achtung und Respekt basierenden Umgang miteinander nach
innen und nach außen.
Dietrich-Bonhoeffer ist weltweit der meistgelesene deutsche Theologe des 20. Jahrhunderts
und kann in vieler Hinsicht Vorbild sein. Sein ganzes Leben strebte er nach Freiheit und Gleichheit für alle Menschen.
Sein Name steht für:

  • Zivilcourage
  • Mut
  • Leistung
  • Gemeinsames Leben und Lernen
  • Mitmenschlichkeit

Diese Werte wollen wir am DBBC im alltäglichen Leben erfahrbar werden lassen.
Wir nehmen die gesellschaftlichen Anforderungen an ganztägiger institutionalisierter Bildung und Betreuung ernst. Daher orientieren wir uns an einem Verständnis von Schule, das darauf beruht, Schule als ganztägigen Lebens- und nicht als halbtägigen Unterrichtsraum zu begreifen. Wir verstehen den Campusgedanken als eine Verpflichtung, altersadäquate Lern- und Erfahrungsräume in einem ganzheitlichen Sinne zu eröffnen und dies mit allen Beteiligten (Schüler/innen, Eltern, Mitarbeitende) im Rahmen einer bewussten Verantwortungsgemeinschaft regelmäßig zu reflektieren. Die Förderung der individuellen Talente beispielsweise im sportlichen oder sprachlichen Bereich und das Erreichen des bestmöglichen Schulabschlusses ist der Anspruch und Maßstab an dem sich der DBBC und alle seine Mitarbeitenden messen lassen.

  1.  Die Schulen des Dietrich-Bonhoeffer-Bildungscampus erbringen auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die für den Betrieb einer Privatschule in Bayern zur Anwendung kommen, alle Leistungen einer vergleichbaren staatlichen Schule.
  2. Die entsprechenden bayerischen Lehrpläne sind für die Schulen des DBBC bindend.
  3. Die Schüler/innen verpflichten sich, ihren Beitrag zum Gemeinwohl aller auf dem DBBC Lernenden und Lehrenden beizutragen.
  4. Der DBBC stellt einen kostenfreien Bustransfer vor Unterrichtsbeginn vom Bahnhof Bad Aibling zum DBBC und nach dem Ende der Kernzeit vom DBBC zum Bahnhof Bad Aibling. Die Busverbindung steht in den Ferienzeiten nicht zur Verfügung.
  5. Die Kernzeit ist während der Schultage (Grundlage die bayerische Ferienordnung) von 08:05 Uhr bis 16:05 Uhr. In dieser Zeit besteht Anwesenheitspflicht.
  6. Der DBBC hat von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Zusätzlich ist der DBBC während eines großen Teiles der bayerischen Schulferien geöffnet. Die Schließtage werden am Anfang des Schuljahres bekannt gegeben und orientieren sich an der jährlich durchgeführten Elternbefragung.
  7. Die Elternbeiträge werden von August bis einschließlich Juli (12 Monate) erhoben.
  8. In besonderen Fällen gibt es die Möglichkeiten von Nachlässen, bzw. Stipendien. Für Fragen hierzu setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wird ein Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt gestellt, gilt folgende Regelung: Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheides des Kostenträgers haben die Personensorgeberechtigten den Beitrag zu entrichten.
  9. Außerordentliche Kündigung von Seiten der Schule ist bei Vorliegen wichtiger
    Gründe möglich. Hierunter fallen insbesondere:
    – schwere Störungen des Schulalltags durch den Schüler / die Schülerin,- wiederholtes, dem Sinne des DBBC widersprechendes Verhalten,- wesentliche und wiederholte Vertragsverletzungen durch den Vertragspartner- wenn der Vertragspartner mit der Zahlung der Beiträge länger als vier Wochen ohne Absprache in Rückstand gerät- einrichtungsschädigendes Verhalten durch den Vertragspartner unzumutbar wird- der Ausschluss des/der Schüler/in durch die Schulleitung beschlossen wird. Bereits entrichtete Beiträge werden in diesem Falle nicht erstattet.
  10. Die Kündigung des Schul- und Betreuungsvertrages von Seiten der Eltern ist bis 30.04. eines Schuljahres für das kommende Schuljahr (Start 01.08.) möglich. Außerordentliche Kündigungen sind nur nach Zustimmung der Geschäftsleitung möglich. Ein Anspruch auf bereits bezahlte Beiträge besteht nicht. Der Schul- und Betreuungsvertrag endet automatisch mit Ende einer jeweiligen Abschlussklasse (Jahrgangsstufe 9 und 10 der Mittelschule, 10 der Realschule und 12 der Fachoberschule). Bei erstmaligem Eintritt in eine der Schulen am DBBC besteht eine sechs wöchige Probezeit. In dieser Zeit kann der Vertrag jederzeit gekündigt und zum Ende der Probezeit der Vertrag beendet werden.
  11. Treten Änderungen bei den im Schul- und Betreuungsvertrag gemachten Angaben ein, müssen diese umgehend schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden.
  12. In der von Ihnen gebuchten Zeit übernehmen die Mitarbeitenden des DBBC die Aufsicht über die ihnen anvertrauten Schüler/innen. Bei Veranstaltungen und Festen des DBBC, an denen die Eltern anwesend sind, liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern. Der Schüler / die Schülerin ist während des Aufenthaltes am DBBC sowie auf dem Hin- und Rückweg unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich zu melden, damit diese an die zuständige Versicherung weitergegeben werden können. Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung, Schmuck, mitgebrachten Gegenständen, Fahrrädern, usw. wird keine Haftung übernommen.
  13. Die Eltern erklären sich mit der Teilnahme ihrer Kinder an Ausflügen, Exkursionen, Klassenfahrten, die zur Erfüllung des Schulauftrages dienen, grundsätzlich einverstanden.
  14. Die pädagogische Konzeption, die Satzung und die Informationen zur Erziehungspartnerschaft liegen in der Einrichtung zur Einsicht aus, bzw. sind im Internet einsehbar.
  15. Die Eltern willigen ein, dass Foto-, Film- und Tonaufnahmen, im DBBC im Rahmen der Aufgaben und Tätigkeiten erstellt und auf denen auch ihr Kind abgebildet ist, für die Dokumentation der Entwicklung (Portfolio o. ä.), Bilddokumentation von Projekten, Jahresberichte, Chroniken usw. des DBBC sowie für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen. Sollte kein Einverständnis hierfür bestehen, muss dies schriftlich bei der Schulleitung angezeigt werden.
  16. Die vorliegende Schul- und Gebührensatzung ist in der jeweils aktuellen Fassung bindender Bestandteil des Schul- und Betreuungsvertrages. Die jeweils gültige Fassung ist auf der Homepage des DBBC (www.dbbc-bayern.de) veröffentlicht.
  17. Der Dietrich-Bonhoeffer-Bildungscampus ist eine Einrichtung des Diakonischen
    Instituts für Bildung und Soziales gemeinnützte GmbH (DIBS),
    Postanschrift: DietrichBonhoeffer-Str. 28, 83043 Bad Aibling,
    info@dibs-bayern.de,
    Bankverbindung:
    Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG,
    IBAN: DE 05 711 600 00000 2016 303,
    BIC GENODEF1VRR, HRB-Nr. 24851,
    Steuer Nummer: 156/124/40260,
    Geschäftsführer: Markus Schmidt, Gerichtsstand: Traunstein, das DIBS ist Mitglied im
    Diakonischen Werk Bayern e.V.

18. Das Schulgeld ist ggf. steuerlich nach § 10 EstG abzugsfähig.

Kostenpunkt Abrechnung Kosten Bemerkung
Schul-/Hortbeitrag
(Mittel-, Real-, Fachoberschule)
monatlich 257,50 €
283,25 €
309,00 €
Tägl. 7.30 bis 16.05 Uhr
Tägl. 7.30 bis 17.00 Uhr
Tägl. 7.30 bis 18.00 Uhr
Software monatlich 5,00 €
Schließfach monatlich 2,40 € persönliches Schließfach
(h: 87; b: 32; t: 50)
Beteiligung
Hauswirtschaftsunterricht
3,50 €
4,20 €
5,10 €
MS 07 und RS 07
MS 08
MS 09 und MS 10
Kopier-, Bastel-, Materialgeld  1/2 jährlich 35,00 €  inkl. einer Kopierkarte pro
Jahr (Jahresbeginn)
Prüfungsgebühren in
der Abschlussklasse
 einmalig 190,00 €  anfallende Kosten für die
Abschlussprüfung
Schulbekleidung  einmalig 45,00 €  1 x Pullover und 1 x Poloshirt
sind Pflicht
(weitere Teile sind freiwillig)
Kopierkarte  500 Punkte 10,00 € Pflicht, Ersatz je nach
Verbrauch der Punkte
Kosten für Exkursionen,
Klassenlektüren usw.
 nach Anfall
Mittagessen monatlich 92,00 €
(ohne Gewähr)
Optional – buchbar bei unserem
Kooperationspartner DFI
Schwerpunkt monatlich je nach
Schwerpunkt und
Umfang
Optional – mit dem jeweiligen
Kooperationspartner zu verhandeln
Arbeitsgemeinschaften monatlich je nach Arbeitsgemeinschaft Optional – in der Regel sind die AG´s
kostenfrei